Zurück zur Suche

ZARGES Akademie

Ein Steiggerät muss je nach Betriebsverhältnissen und Beanspruchung bzw. Frequentierung unterschiedlich oft überprüft werden. Dies ist nicht nur generell zu empfehlen sondern auch gesetzlich in der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben. Ein Steiggerät gewährleistet nur dann die gewünschte Sicherheit, wenn es in einem absolut funktionstüchtigen Zustand ist.

Jeder Unternehmer muss eine so genannte „befähigte Person für Leitern und Fahrgerüste“ benennen, die alle Steiggeräte regelmäßig auf einen ordnungsgemäßen Zustand prüft. Die „Befähigung zur Prüfung von Steiggeräten“ kann durch den Besuch eines entsprechenden Seminars erlangt werden. Wir empfehlen eine Auffrischung alle 5 Jahre.

Deshalb bietet die ZARGES AKADEMIE verschiedene Seminare an, zu denen Sie sich online anmelden können.

Nicht ohne Stolz nennen wir unser Angebot für Seminare und Schulungen „ZARGES AKADEMIE“. Diese runden unseren Anspruch ab, qualitativ hochwertige und professionelle Produkte herzustellen und darüber hinaus für einen sicheren Umgang mit diesen Produkten zu sorgen.

Alle Kurse dieses Anbieters