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Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)

Die Veränderungen im Gesundheits- und Sozialwesen stellen an die Fach- und Führungskräfte ständig neue Anforderungen. Diese Weiterbildung vermittelt nicht nur Fachkenntnisse in den Bereichen der Gesundheits- und Sozialpolitik, der Sozialgesetzgebung und des Sozialmarketings, sondern auch fundierte volks- und betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse. Die praxisbezogenen Fähigkeiten qualifizieren Sie für anspruchsvolle Aufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen von ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, für Beratungs- und Koordinationstätigkeiten in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen oder Versicherungen. Der anerkannte Abschluss "geprüfte(r) Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen" wird nach erfolgreichem Ablegen einer bundeseinheitlichen Prüfung von der Industrie- und Handelskammer verliehen. Entsprechend der sehr unterschiedlichen Einsatzfelder und Betriebsgrößen sowie der Anforderung, im beruflichen Alltag ein breit gefächertes Spektrum an Tätigkeiten zu bewältigen, orientiert sich die neu strukturierte Fortbildung wie auch die Abschlussprüfung an der betrieblichen Leistungserstellung und beschreibt die Inhalte prozessbezogen. Lehrgangsinhalte (neue Prüfungsordnung) Betriebliches Prozessmanagement: Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen, und Optimieren betrieblicher Prozesse Qualitätsmanagement: Steuern von Qualitätsmanagement-Prozessen Schnittstellen- und Projektmanagement Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen Führen und Entwickeln von Personal Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen Lehrgangsdurchführung Dieser Lehrgang wird als berufsbegleitendes Studium Freitags und Samstags durchgeführt. Die Schulferien bleiben im Normalfall unterrichtsfrei. Vor den Teilprüfungen werden die Unterrichtsinhalte in Prüfungsvorbereitungstagen in komprimierter Form wiederholt.
Abschluß: IHK-Fortbildungsabschluss;
Fördermöglichkeiten: Arbeitsagentur, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Bildungsgutschein, FbW für Beschäftigte, Jobcenter/Optionskommune, Knappschaft Bahn See, Renten- und Unfallversicherungsträger, Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten, Transfergesellschaften
Bildungsgutschein: ja
Zielgruppe: EVERYONE
Voraussetzung: Zur schriftlichen Prüfung ist zugelassen, wer entweder eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem (nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten) kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis, oder ein erfolgreich abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mind. zweijährige Berufspraxis, oder eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Fachwirts haben (s. Lehrgangsinhalte). Die Anrechnung von ehrenamtlichen Tätigkeiten ist möglich. Zur mündlichen Prüfung ist zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Kontakt: jachmich.gabriele@wm .bbw.de

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